Tarif 590 – Aufhebung des PDF-Rechnungsformulars per Ende 2021
Im Jahr 2018 wurde das einheitliche Rechnungsformular für Tarif 590 in der Alternativ- und Komplementärmedizin eingeführt. Seither haben viele Therapeuten auf eine professionelle Praxissoftware umgestellt, um Rückforderungsbelege einheitlich und transparent darzustellen.
Das Versicherer-Team hatte mit der Einführung des Rechnungsformulars ein kostenloses, beschreibbares PDF-Formular zur Verfügung gestellt. Im Laufe der Zeit wurde jedoch festgestellt, dass dieses PDF-Formular umständlich in der Pflege und anfällig für Fehler war. So kann das Formular nicht mehr auf MAC-Rechnern verwendet werden, bei denen ein Adobe-Update von Version 11 auf Version DC vorgenommen wurde.
Aus diesen Gründen haben sich die Krankenversicherungen und Berufsorganisationen entschieden, das kostenlose PDF-Formular nur noch bis spätestens Ende 2021 zu akzeptieren. Spätestens ab 1. Januar 2022 wird die Nutzung einer professionellen Software mit dem aktuellen Rechnungsstandard für alle Alternativ- und Komplementärtherapeuten vorausgesetzt.
Ein wichtiger Punkt, dem bisher vielleicht zu wenig Beachtung geschenkt wurde: das Rechnungsformular muss ab 1. Januar 2021 dem «Rechnungsstandard für Formulare» des Forum Datenaustausch entsprechen (www.forum-datenaustausch.ch/de/). Dieser Standard weicht vom kostenlosen PDF-Formular ab, d.h. die Versicherer werden wohl alle Rückforderungsbelege, die nicht diesem Standard entsprechen, abweisen.
Die bestens eingeführte Therapeuten-Software «PRAXSYS» erfüllt alle Anforderungen. Um den individuellen Bedürfnisse der Therapeuten gerecht zu werden, stehen vier Pakete mit unterschiedlichen Leistungen im Angebot, von der einfachen Abrechnungs-Software für Tarif 590 bis zur mehrplatzfähigen Ausführung mit Online-Buchungsmöglichkeit. Mehr Informationen unter www.praxsys.ch

Datum:
9. November 2021